Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsbeschreibung

Das Pferd-Mensch-Team vom Hof Ohana organisiert Unterricht und Seminare in Kooperation mit Pferden. 
Diese können sich leicht von dem im Internet beschriebenen Abläufen unterscheiden. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Die Teilnahmegebühr umfasst ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer  Veranstaltungen oder an individuellen Unterricht ist schriftlich auf einem Anmeldeformular oder per E-Mail vorzunehmen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und diese Geschäftsbedingungen an.

Seminare und Lehrgänge sind vor der Veranstaltung zu bezahen.

Individueller Unterricht ist sofort nach dem Unterricht zu bezahlen.

3. Rücktritt und Kündigung

Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – maßgeblich ist der Eingang beim Hof Ohana Team  können die Teilnehmenden ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet. Bei Rücktritt, der später als vier Wochen vor Beginn erfolgt, erheben wir eine Ausfallgebühr von 20%. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten, sind verpflichtet 50% der Gesamtkosten zu tragen. Bei Rücktritt eine Woche vor oder nach Beginn der Fortbildung wird das gesamte Entgelt fällig. Eine geeignete Ersatzperson kann gestellt werden. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Bausteine berechtigt nicht zur Kürzung des Teilnahmeentgelts.

4. Absagen von Veranstaltungen

Das Pferd-Mensch-Team ist berechtigt ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Rechnung nicht innerhalb des unter Punkt 3 genannten Zeitraumes beglichen wurde. Der Veranstalter hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall verpflichtet sich Alexandra Lohr zur vollständigen Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche hat die Teilnehmer nicht.

5. Wechsel der Referentinnen und Referenten

Der Veranstalter behält sich ggf. einen Wechsel der Ausbilder oder Verschiebungen im Ablaufplan vor.  Dies berechtigt die den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts.

6. Verantwortung des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass er/sie während des Seminares in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Bei allen Interaktionen mit dem Pferd wird eine Seminarleiterin anwesend sein. Die Seminarleitung hat das Recht, eine Übung mit dem Pferd jederzeit abzubrechen. Dies dient zum Schutze der Teilnehmeri und soll Gefahren vorbeugen. Den Anweisungen des Seminarleiters ist deswegen immer zu folgen. Bei Nichtbefolgung der Weisungen oder bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen können Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen werden. Es werden dann keine Gebühren erstattet. Die Pferde, die als Co-Trainer arbeiten, erfahren weder Schläge, laute Geräusche oder gegen sie gerichtete Handlungen.

Mit dem Akzeptieren der AGB verpflichtet sich der Teilnehmer die Pferde respektvoll zu behandeln, nicht zu ärgern, zu schlagen oder sie sonst in irgendeiner Art und Weise schlecht zu behandeln. Sie verpflichten sich weiterhin, die Pferde nicht ohne Aufforderung zu füttern.

7. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungen erleidet, es sein denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Die eingesetzten Pferde sind gut ausgebildet und darin geübt mit verschiedenen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer, denn Pferde sind Fluchttiere. Ein Pferd, das sich erschrickt, kann instinktiv und heftig reagieren. Mit dem Unterschreiben des Haftungsausschlusses vor Seminarbeginn bestätigen die Teilnehmer, dass sie sich des Restrisikos bewusst sind und während des Seminars die Verantwortung für sich selbst tragen. Versicherungen sind Sache des Teilnehmers.

Der Veranstalter gibt keine Garantie dafür, dass die Erwartungen der Teilnehmer erfüllt werden.

Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8. Urheberrecht

Die Videos, Handouts, Bilder, Fotos von Homepages, Flyer, Texte, Logos und sonstige Bilder sind geistiges Eigentum vom Hof Ohana, Heike von Heymann oder Mona von Heymann. Die dürfen nicht ohne Genehmigung vervielfältigt, vermietet oder verbreitet werden.

9. Ausrüstung und Bekleidung

Für Bodenarbeit, Teamevents und Horsemanship-Unterricht ist dem Wetter entsprechende, robuste Freizeit-Kleidunggeeiget. Festes Lederschuhwerk ist verpflichtend. Ideal sind zum Beispiel halbhohe Wanderstiefel. Offene Schuhe, dünne Turnschuhe, Sandalen, Flip Flops etc. sind untersagt.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Unterpunkte der AGB nicht wirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Gerichtsstand ist Bargteheide.

Horsemanship